Streitig ist bei der Umsatzsteuer (USt), ob innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei sind.
Die Klägerin (Klin) ist eine Kommanditgesellschaft (KG), die im Streitjahr 1999 einen Autohandel betrieben hat. Sie hat steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in Höhe von 2.716.258 DM erklärt. Bei einer USt-Sonderprüfung (Bericht vom 20.06.2000 = Bl. 2 GA) ging der Prüfer davon aus, dass der buch- und belegmäßige Nachweis nicht erbracht sei.
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