Auf die Revision des Angeklagten E. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12. März 2019 aufgehoben
a)soweit er und – gemäß §
im Ausspruch über die gegen den Angeklagten E. und den Mitangeklagten Y. jeweils verhängte Gesamtstrafe.
2.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
3.
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