BFH - Beschluss vom 13.06.2018
XI R 5/17
Normen:
UStG § 3 Abs. 1 und 12, § 10 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Art. 27 Abs. 1; VO Nr. 2200/96; VO Nr. 609/2001; VO Nr. 1433/2003;
Fundstellen:
BB 2018, 2197
BFH/NV 2018, 1225
BFHE 262, 233
DStR 2018, 1913
DStRE 2018, 1209
HFR 2018, 822
UR 2018, 787
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 25.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2068/13

Vorlage an den EuGH betr. die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse einer Erzeugergemeinschaft aus teilweise aus Mitteln des Betriebsfonds finanzierten Lieferungen und Leistungen an einzelne Erzeuger

BFH, Beschluss vom 13.06.2018 - Aktenzeichen XI R 5/17

DRsp Nr. 2018/12299

Vorlage an den EuGH betr. die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse einer Erzeugergemeinschaft aus teilweise aus Mitteln des Betriebsfonds finanzierten Lieferungen und Leistungen an einzelne Erzeuger

1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine Erzeugerorganisation im Sinne des Art. 11 Abs. 1, Art. 15 der VO Nr. 2200/96 an die ihr angeschlossenen Erzeuger Gegenstände liefert und hierfür von den Erzeugern eine nicht den Einkaufspreis deckende Zahlung erhält, a) vom Vorliegen eines Tauschs mit Baraufgabe auszugehen, weil sich die Erzeuger im Gegenzug für den Umsatz gegenüber der Erzeugerorganisation vertraglich verpflichtet haben, die Erzeugerorganisation für die Dauer der Zweckbindungsfrist mit Obst und Gemüse zu beliefern, so dass Besteuerungsgrundlage des Umsatzes der von der Erzeugerorganisation an die Vorlieferanten gezahlte Einkaufspreis für die Investitionsgüter ist? b) der Betrag, den tatsächlich der Betriebsfonds für den Umsatz an die Erzeugerorganisation zahlt, in voller Höhe eine "unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängende Subvention" im Sinne des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, so dass die Besteuerungsgrundlage auch die finanzielle Beihilfe im Sinne des Art. 15 der VO Nr. 2200/96 umfasst, die dem Betriebsfonds aufgrund eines operationellen Programms gewährt worden ist?