BFH - Beschluss vom 10.11.2010
XI R 11/09
Normen:
UStG § 3 Abs. 6 S. 5; UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 3 S. 1; UStDV § 17c Abs. 1 S. 1, 2; RL 77/388/EWG Art. 24; RL 77/388/EWG Art. 28a Abs. 1 Buchst. a; RL 77/388/EWG Art. 28c Buchst. a; RL 77/388/EWG Art. 22 Abs. 1 Buchst. c; RL 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 Buchst. b; RL 77/388/EWG Art. 22 Abs. 8; AEUV Art. 267 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 25.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 484/07

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage nach den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung; Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nur bei einem buchmäßigen Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers durch einen Steuerpflichtigen; Bedeutsamkeit einer umsatzsteuerrechtlichen Registrierung des in einem Drittland ansässigen Erwerbers für Frage nach einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bei Versendung eines Gegenstandes von einem Mitgliedsstaat zum anderen durch diesen; Nachweis der Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber als Voraussetzung für die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

BFH, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen XI R 11/09

DRsp Nr. 2010/22337

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage nach den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung; Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nur bei einem buchmäßigen Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers durch einen Steuerpflichtigen; Bedeutsamkeit einer umsatzsteuerrechtlichen Registrierung des in einem Drittland ansässigen Erwerbers für Frage nach einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bei Versendung eines Gegenstandes von einem Mitgliedsstaat zum anderen durch diesen; Nachweis der Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber als Voraussetzung für die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Erlaubt die Richtlinie 77/388/EWG den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist? 2. Ist es für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung