FG Sachsen, vom 25.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 484/07
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage nach den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung; Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nur bei einem buchmäßigen Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers durch einen Steuerpflichtigen; Bedeutsamkeit einer umsatzsteuerrechtlichen Registrierung des in einem Drittland ansässigen Erwerbers für Frage nach einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bei Versendung eines Gegenstandes von einem Mitgliedsstaat zum anderen durch diesen; Nachweis der Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber als Voraussetzung für die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
BFH, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen XI R 11/09
DRsp Nr. 2010/22337
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage nach den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung; Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nur bei einem buchmäßigen Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers durch einen Steuerpflichtigen; Bedeutsamkeit einer umsatzsteuerrechtlichen Registrierung des in einem Drittland ansässigen Erwerbers für Frage nach einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bei Versendung eines Gegenstandes von einem Mitgliedsstaat zum anderen durch diesen; Nachweis der Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber als Voraussetzung für die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Erlaubt die Richtlinie 77/388/EWG den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist?2. Ist es für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung
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