BFH - Beschluss vom 15.10.2009
XI R 37/08
Normen:
RL 388/77/EWG Art. 5 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; RL 388/77/EWG ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2, 3; UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG 1999 § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 13.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 194/04

Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff Nahrungsmittel im Anhang H Kategorie 1 RL 388/77/EWG

BFH, Beschluss vom 15.10.2009 - Aktenzeichen XI R 37/08

DRsp Nr. 2009/26175

Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 RL 388/77/EWG

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Begriff "Nahrungsmittel" in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?2. Falls "Nahrungsmittel" im Sinne des Anhangs H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG auch Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr sind: Ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten fällt, die der Abnehmer unter Inanspruchnahme von Verzehrvorrichtungen, wie z.B. Ablagebrettern, Stehtischen oder Ähnlichem, an Ort und Stelle verzehrt und nicht mitnimmt?

Normenkette:

RL 388/77/EWG Art. 5 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; RL 388/77/EWG ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2, 3; UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;