BFH - Beschluss vom 27.10.2009
V R 35/08
Normen:
RL 388/77/EWG Art. 5; RL 388/77/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; RL 388/77/EWG ; RL 112/2006/EG Art. 129 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,S. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, 2;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 428/07

Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 RL 288/77/EWG; Anforderungen an den Begriff Nahrungsmittel im Anhang H Kategorie 1 RL 388/77/EWG

BFH, Beschluss vom 27.10.2009 - Aktenzeichen V R 35/08

DRsp Nr. 2009/26195

Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 RL 288/77/EWG; Anforderungen an den Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 RL 388/77/EWG

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Bereitstellung von Verzehrvorrichtungen)?3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?

Normenkette:

RL 388/77/EWG Art. 5; RL 388/77/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; RL 388/77/EWG ; RL 112/2006/EG Art. 129 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,S. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, 2;

Sachverhalt