I. Einleitung
Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem(2Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 (ABl. 2006, L 347, S. 1, im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie).< schließen).
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Raiffeisen Leasing d.o.o. (im Folgenden: Raiffeisen) und der Republika Slovenija (Republik Slowenien), vertreten durch das Ministrstvo za finance (Finanzministerium, Slowenien), wegen der Mehrwertsteuer, die aufgrund eines Leasingvertrags geschuldet wurde, der als „Rechnung“ im Sinne von Art. 203 der Mehrwertsteuerrichtlinie eingestuft wurde, weil in diesen Vertrag der Wert der Mehrwertsteuer mit einbezogen war.
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