EuGH - Urteil vom 09.03.2023
C-42/22
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. a); RL 2006/112/EG Art. 136 Buchst. a);
Fundstellen:
BB 2023, 661

Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 135 Abs. 1 Buchst. a - Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Art. 136 Buchst. a - Steuerbefreiung der Lieferungen von Gegenständen, die ausschließlich für eine von der Steuer befreite Tätigkeit bestimmt waren - Begriff Versicherungsumsätze - Weiterverkauf von Unfallfahrzeugwracks, die bei Versicherten erworben wurden - Grundsatz der steuerlichen Neutralität

EuGH, Urteil vom 09.03.2023 - Aktenzeichen C-42/22

DRsp Nr. 2023/3691

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Befreiung von der Mehrwertsteuer – Art. 135 Abs. 1 Buchst. a – Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen – Art. 136 Buchst. a – Steuerbefreiung der Lieferungen von Gegenständen, die ausschließlich für eine von der Steuer befreite Tätigkeit bestimmt waren – Begriff ‚Versicherungsumsätze‘ – Weiterverkauf von Unfallfahrzeugwracks, die bei Versicherten erworben wurden – Grundsatz der steuerlichen Neutralität

1. Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

ist dahin auszulegen, dass

Umsätze, die darin bestehen, dass ein Versicherungsunternehmen Unfallfahrzeugwracks aus von ihm versicherten Schadensfällen, die es von seinen Versicherten erworben hat, an Dritte verkauft, nicht in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen.

2. Art. 136 Buchst. a der Richtlinie 2006/112

ist dahin auszulegen, dass

Umsätze, die darin bestehen, dass ein Versicherungsunternehmen Unfallfahrzeugwracks aus von ihm versicherten Schadensfällen, die es von seinen Versicherten erworben hat, an Dritte verkauft, nicht in den Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen.

3. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, auf dem das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht,