EuGH - Schlussantrag vom 07.03.2019
C-145/18
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 103 Abs. 2;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sonderregelungen - Kunstgegenstände - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Fotografien, die von einem Künstler aufgenommen und von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen wurden und signiert sowie nummeriert sind, wobei die Gesamtzahl 30 Exemplare nicht überschreiten darf

EuGH, Schlussantrag vom 07.03.2019 - Aktenzeichen C-145/18

DRsp Nr. 2019/16413

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Sonderregelungen – Kunstgegenstände – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz – Fotografien, die von einem Künstler aufgenommen und von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen wurden und signiert sowie nummeriert sind, wobei die Gesamtzahl 30 Exemplare nicht überschreiten darf

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 103 Abs. 2;

Einleitung