Erneut werden dem Gerichtshof Fragen zur Kumulierung von verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen vorgelegt, die gegen dieselbe Person für dieselben Handlungen verhängt werden und gleichzeitig oder nacheinander Steuerstraftaten u. a. im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer ahnden sollen.
Der Gerichtshof hat in den Urteilen Menci(2
< schließen) und Garlsson Real Estate u. a.(3) vom 20. März 2018 die Voraussetzungen festgestellt, die eine nationale Rechtsvorschrift erfüllen muss, um in Einklang mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) das in Art. 50 der Charta garantierte Grundrecht, nicht zweimal wegen derselben Straftat strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden, beschränken zu können.
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