EuGH - Urteil vom 04.06.2020
C-430/19
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 177 ff.; RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a); VerfO EuGH Art. 94;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Wahrung der Verteidigungsrechte - Steuerverfahren - Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund des angeblich unangemessenen Verhaltens der Lieferer des Steuerpflichtigen - Verwaltungsakt, der von den innerstaatlichen Steuerbehörden erlassen wurde, ohne dem betroffenen Steuerpflichtigen Zugang zu den diesem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen zu gewähren - Verdacht auf Steuerbetrug - Innerstaatliche Praxis, nach der die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vom Besitz anderer Belege als der Steuerrechnung abhängig gemacht wird - Zulässigkeit

EuGH, Urteil vom 04.06.2020 - Aktenzeichen C-430/19

DRsp Nr. 2020/7935

Vorlage zur Vorabentscheidung – Grundsätze des Unionsrechts – Wahrung der Verteidigungsrechte – Steuerverfahren – Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund des angeblich unangemessenen Verhaltens der Lieferer des Steuerpflichtigen – Verwaltungsakt, der von den innerstaatlichen Steuerbehörden erlassen wurde, ohne dem betroffenen Steuerpflichtigen Zugang zu den diesem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen zu gewähren – Verdacht auf Steuerbetrug – Innerstaatliche Praxis, nach der die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vom Besitz anderer Belege als der Steuerrechnung abhängig gemacht wird – Zulässigkeit