EuGH - Urteil vom 21.09.2017
C-441/16
Normen:
8. RL 79/1072/EWG; RL 2006/112/EG Art. 170; 6. RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; 6. RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 3 Buchst. a);

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie 79/1072/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger - Erstattung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände - Voraussetzungen - Objektive Anhaltspunkte, die die Absicht des Steuerpflichtigen belegen, die eingeführten Gegenstände im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verwenden - Ernsthafte Gefahr, dass der die Einfuhr rechtfertigende Umsatz nicht bewirkt wird

EuGH, Urteil vom 21.09.2017 - Aktenzeichen C-441/16

DRsp Nr. 2018/15943

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Achte Richtlinie 79/1072/EWG – Richtlinie 2006/112/EG – In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger – Erstattung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände – Voraussetzungen – Objektive Anhaltspunkte, die die Absicht des Steuerpflichtigen belegen, die eingeführten Gegenstände im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verwenden – Ernsthafte Gefahr, dass der die Einfuhr rechtfertigende Umsatz nicht bewirkt wird