Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen betrifft den Zeitpunkt, zu dem ein Steuerpflichtiger das Recht auf Abzug der auf die Überlassung eines Mietobjekts anfallenden Vorsteuer hat, wenn der Vermieter ein Steuerpflichtiger ist, der der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten unterliegt.
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