Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Dienstleistungen - Art. 135 Abs. 1 Buchst. l - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Vermietung von Grundstücken - Begriff Grundstück - Nichteinbeziehung - Art. 47 - Ort des steuerbaren Umsatzes - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 - Art. 13b und 31a - Geräteschränke - Hostingdienste in einem Rechenzentrum
EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen C-215/19
DRsp Nr. 2020/10388
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Dienstleistungen – Art. 135 Abs. 1 Buchst. l – Befreiung von der Mehrwertsteuer – Vermietung von Grundstücken – Begriff ‚Grundstück‘ – Nichteinbeziehung – Art. 47 – Ort des steuerbaren Umsatzes – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 – Art. 13b und 31a – Geräteschränke – Hostingdienste in einem Rechenzentrum
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