EuGH - Urteil vom 03.06.2021
C-182/20
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 9; RL 2006/112/EG Art. 168; RL 2006/112/EG Art. 184; RL 2006/112/EG Art. 185; RL 2006/112/EG Art. 186;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht zum Vorsteuerabzug - Berichtigung der Vorsteuerabzüge - Insolvenzverfahren - Nationale Regelung, die die automatische Versagung des Vorsteuerabzugs für vor der Eröffnung dieses Verfahrens liegende steuerbare Umsätze vorsieht

EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - Aktenzeichen C-182/20

DRsp Nr. 2021/15204

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Recht zum Vorsteuerabzug – Berichtigung der Vorsteuerabzüge – Insolvenzverfahren – Nationale Regelung, die die automatische Versagung des Vorsteuerabzugs für vor der Eröffnung dieses Verfahrens liegende steuerbare Umsätze vorsieht

Die Art. 184 bis 186 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung oder Praxis entgegenstehen, wonach die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wirtschaftsteilnehmers, das die Liquidation dieses Vermögens zugunsten der Gläubiger des Wirtschaftsteilnehmers impliziert, automatisch die Verpflichtung für diesen Wirtschaftsteilnehmer mit sich bringt, die Vorsteuerabzüge zu berichtigen, die er für Gegenstände und Dienstleistungen vorgenommen hat, die er vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erworben hat, wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens der Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit dieses Wirtschaftsteilnehmers im Sinne von Art. 9 der Richtlinie, namentlich zum Zweck der Liquidation des betreffenden Unternehmens, nicht entgegenstehen kann.

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 9; RL 2006/112/EG Art. 168; RL 2006/112/EG Art. 184; RL 2006/112/EG Art. 185; RL 2006/112/EG Art. 186;