EuGH - Urteil vom 15.04.2021
C-846/19
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. c); RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1; RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g);

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Wirtschaftliche Tätigkeit - Dienstleistungen gegen Entgelt - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 9 Abs. 1 - Steuerbefreiungen - Art. 132 Abs. 1 Buchst. g - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen - Leistungen, die von einem Anwalt im Rahmen von Mandaten zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener erbracht werden - Als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung

EuGH, Urteil vom 15.04.2021 - Aktenzeichen C-846/19

DRsp Nr. 2021/11762

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Wirtschaftliche Tätigkeit – Dienstleistungen gegen Entgelt – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 9 Abs. 1 – Steuerbefreiungen – Art. 132 Abs. 1 Buchst. g – Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen – Leistungen, die von einem Anwalt im Rahmen von Mandaten zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener erbracht werden – Als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung