Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 9 Abs. 2 Buchst. c und e - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 52 Buchst. a - Art. 56 Abs. 1 Buchst. k - Dienstleistungen - Ort der steuerbaren Umsätze - Steuerliche Anknüpfung - Interaktive erotische Live-Webcam-Darbietungen - Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung - Begriff - Ort, an dem die Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden
EuGH, Urteil vom 08.05.2019 - Aktenzeichen C-568/17
DRsp Nr. 2019/14567
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 9 Abs. 2 Buchst. c und e – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 52 Buchst. a – Art. 56 Abs. 1 Buchst. k – Dienstleistungen – Ort der steuerbaren Umsätze – Steuerliche Anknüpfung – Interaktive erotische Live-Webcam-Darbietungen – Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung – Begriff – Ort, an dem die Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden
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