EuGH - Schlussantrag vom 12.10.2017
C-396/16
Normen:
RL 2006/112/EG Art. 184; RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 1; RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 2; RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 2 Unterabs. 2; RL 2006/112/EG Art. 90;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Art. 184 - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Art. 185 Abs. 1 - Änderung der Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden - Art. 185 Abs. 2 - Umsätze, bei denen keine oder eine nicht vollständige Zahlung geleistet wurde - Rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich - Art. 90 und 185 Abs. 2 Unterabs. 2 - Steuerneutralität - Erhebung der gesamten im Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer - Kohärenzpflicht bei der Umsetzung von Regelungen zur Berichtigung der Besteuerung und des Vorsteuerabzugs, wenn der Preis nicht gezahlt wurde

EuGH, Schlussantrag vom 12.10.2017 - Aktenzeichen C-396/16

DRsp Nr. 2018/7236

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2006/112/EG – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Art. 184 – Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Art. 185 Abs. 1 – Änderung der Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden – Art. 185 Abs. 2 – Umsätze, bei denen keine oder eine nicht vollständige Zahlung geleistet wurde – Rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich – Art. 90 und 185 Abs. 2 Unterabs. 2 – Steuerneutralität – Erhebung der gesamten im Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer – Kohärenzpflicht bei der Umsetzung von Regelungen zur Berichtigung der Besteuerung und des Vorsteuerabzugs, wenn der Preis nicht gezahlt wurde

Normenkette:

RL 2006/112/EG Art. 184; RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 1; RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 2; RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 2 Unterabs. 2; RL 2006/112/EG Art. 90;

I. Einleitung

Der Vrhovno sodišče (Oberster Gerichtshof, Slowenien) hat dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt, mit dem er um Auslegung der Art. 184 bis 186 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie) ersucht(2ABl. 2006, L 347, S. 1.< schließen).