I. Einleitung
Herr Dzivev ist angeklagt, eine kriminelle Bande angeführt zu haben, die Mehrwertsteuerbetrug begangen hat. Um Beweise für seine Beteiligung zu erhalten, wurde die Telekommunikation überwacht (Telefone wurden überwacht). Allerdings wurden einige der Tonaufnahmen von einem offenbar unzuständigen Gericht angeordnet. Außerdem waren einige Anordnungen nicht ordnungsgemäß begründet. Nach bulgarischem Recht sind die auf diese Weise erlangten Beweise rechtswidrig und dürfen im Strafverfahren gegen Herrn Dzivev nicht verwertet werden.
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