EuGH - Urteil vom 02.07.2020
C-835/18
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 193; RL 2006/112/EG Art. 199; RL 2006/112/EG Art. 199a;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Berichtigung von Rechnungen - Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der Mehrwertsteuer (Reverse-Charge-Verfahren) - Umsätze eines Besteuerungszeitraums, der bereits Gegenstand einer Steuerprüfung war - Steuerneutralität - Effektivitätsgrundsatz - Verhältnismäßigkeit

EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen C-835/18

DRsp Nr. 2021/15661

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Berichtigung von Rechnungen – Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer – Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der Mehrwertsteuer (Reverse-Charge-Verfahren) – Umsätze eines Besteuerungszeitraums, der bereits Gegenstand einer Steuerprüfung war – Steuerneutralität – Effektivitätsgrundsatz – Verhältnismäßigkeit