EuGH - Urteil vom 11.04.2019
C-691/17
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 199 Abs. 1 Buchst. a);

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Anspruch auf Abzug der als Vorsteuer entrichteten Mehrwertsteuer - Art. 199 Abs. 1 Buchst. a - Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger - Rechtsgrundlose Entrichtung der Steuer durch den Dienstleistungsempfänger an die Erbringer aufgrund einer irrtümlich nach den gewöhnlichen Steuervorschriften ausgestellten Rechnung - Bescheid der Steuerbehörde, mit dem eine Steuerschuld des Dienstleistungsempfängers festgestellt und ein Antrag auf Steuerabzug abgelehnt wird - Keine Prüfung durch die Steuerbehörde, ob eine Steuererstattung möglich ist

EuGH, Urteil vom 11.04.2019 - Aktenzeichen C-691/17

DRsp Nr. 2019/14595

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Anspruch auf Abzug der als Vorsteuer entrichteten Mehrwertsteuer – Art. 199 Abs. 1 Buchst. a – Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – Rechtsgrundlose Entrichtung der Steuer durch den Dienstleistungsempfänger an die Erbringer aufgrund einer irrtümlich nach den gewöhnlichen Steuervorschriften ausgestellten Rechnung – Bescheid der Steuerbehörde, mit dem eine Steuerschuld des Dienstleistungsempfängers festgestellt und ein Antrag auf Steuerabzug abgelehnt wird – Keine Prüfung durch die Steuerbehörde, ob eine Steuererstattung möglich ist