EuGH - Urteil vom 19.10.2017
C-101/16
Normen:
RL 2006/112/EG Art. 273; RL 2006/112/EG Art. 167 ff.; RL 2006/112/EG Art. 178 Buchst. a);

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Bedingungen für die Ausübung - Art. 273 - Nationale Maßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung - Von einem von der Steuerbehörde für inaktiv erklärten Steuerpflichtigen ausgestellte Rechnung - Gefahr der Steuerhinterziehung - Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Verhältnismäßigkeit - Ablehnung der Berücksichtigung von Nachweisen für das Nichtvorliegen einer Steuerhinterziehung oder eines Steuerverlusts - Keine Begrenzung der zeitlichen Wirkungen des zu erlassenden Urteils

EuGH, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen C-101/16

DRsp Nr. 2018/15936

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Recht auf Vorsteuerabzug – Bedingungen für die Ausübung – Art. 273 – Nationale Maßnahmen – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung – Von einem von der Steuerbehörde für ‚inaktiv‘ erklärten Steuerpflichtigen ausgestellte Rechnung – Gefahr der Steuerhinterziehung – Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Verhältnismäßigkeit – Ablehnung der Berücksichtigung von Nachweisen für das Nichtvorliegen einer Steuerhinterziehung oder eines Steuerverlusts – Keine Begrenzung der zeitlichen Wirkungen des zu erlassenden Urteils