EuGH - Urteil vom 01.10.2020
C-405/19
Normen:
AEUV Art. 267; 6. RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a);

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Recht auf Vorsteuerabzug - Dienstleistungen, die auch Dritten zugutegekommen sind - Direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen - Direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit einem oder mehreren Ausgangsumsätzen

EuGH, Urteil vom 01.10.2020 - Aktenzeichen C-405/19

DRsp Nr. 2021/15659

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 17 Abs. 2 Buchst. a – Recht auf Vorsteuerabzug – Dienstleistungen, die auch Dritten zugutegekommen sind – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit einem oder mehreren Ausgangsumsätzen