EuGH - Urteil vom 03.03.2021
C-7/20
Normen:
AEUV Art. 267; VO (EU) 952/2013 Art. 87 Abs. 4; RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1; RL 2006/112/EG Art. 70; RL 2006/112/EG Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2021, 440

Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Art. 87 Abs. 4 - Ort des Entstehens der Zollschuld - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 - Art. 70 und 71 - Steuertatbestand und Steueranspruch der Einfuhrmehrwertsteuer - Ort des Entstehens der Steuerschuld - Feststellung eines Verstoßes gegen eine Verpflichtung aus unionsrechtlichen Zollvorschriften - Gegenstand, der körperlich in einem Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Union verbracht wird, jedoch in dem Mitgliedstaat, in dem die Feststellung getroffen wurde, in den Wirtschaftskreislauf der Union eingetreten ist

EuGH, Urteil vom 03.03.2021 - Aktenzeichen C-7/20

DRsp Nr. 2021/3844

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Zollkodex der Union – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Art. 87 Abs. 4 – Ort des Entstehens der Zollschuld – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 – Art. 70 und 71 – Steuertatbestand und Steueranspruch der Einfuhrmehrwertsteuer – Ort des Entstehens der Steuerschuld – Feststellung eines Verstoßes gegen eine Verpflichtung aus unionsrechtlichen Zollvorschriften – Gegenstand, der körperlich in einem Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Union verbracht wird, jedoch in dem Mitgliedstaat, in dem die Feststellung getroffen wurde, in den Wirtschaftskreislauf der Union eingetreten ist

Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Einfuhrmehrwertsteuer für zollpflichtige Gegenstände in dem Mitgliedstaat entsteht, in dem ein Verstoß gegen eine Verpflichtung aus unionsrechtlichen Zollvorschriften festgestellt wurde, sofern die fraglichen Waren in diesem Mitgliedstaat in den Wirtschaftskreislauf der Union eingetreten sind, auch wenn sie körperlich in einem anderen Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Union gelangt sind.

Normenkette:

AEUV Art. 267; VO (EU) 952/2013 Art. 87 Abs. 4; RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1; RL 2006/112/EG Art. 70; RL 2006/112/EG Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2;