Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Antrag zulässig ist und ob die Antragstellerin in den Streitzeiträumen als Unternehmerin i.S. des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG - anzusehen ist.
Wegen des Sachverhalts und des Beteiligtenvorbringens wird auf den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 27.01.2017
Die Antragstellerin beantragt,
die Vollziehung der Bescheide über Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Januar bis Mai 2013 vom 23.04.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.10.2015 auszusetzen.
Der Antragsgegner beantragt,
den Antrag zurückzuweisen.
Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren
Der Antrag ist unzulässig.
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