BFH - Urteil vom 26.04.2012
V R 2/11
Normen:
MwStSystRL Art. 9; BGB § 133; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4; UStG 1999/2005 § 1 Abs. 1; UStG 1999/2005 § 2 Abs. 1; UStG 1999/2005 § 12 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 22.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3016/08 583

Vorliegen einer der Umsatzsteuer unterliegenden (nachhaltigen) unternehmerischen Tätigkeit bei Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform ebay

BFH, Urteil vom 26.04.2012 - Aktenzeichen V R 2/11

DRsp Nr. 2012/9380

Vorliegen einer der Umsatzsteuer unterliegenden (nachhaltigen) unternehmerischen Tätigkeit bei Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay"

1. Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay" kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab.2. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 9; BGB § 133; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4; UStG 1999/2005 § 1 Abs. 1; UStG 1999/2005 § 2 Abs. 1; UStG 1999/2005 § 12 Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgenommene Veräußerung einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform "ebay" der Umsatzsteuer unterliegt.