FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.05.2018
4 K 15/17
Normen:
UStG § 15; AO § 129;
Fundstellen:
EFG 2018, 1221

Vorliegen einer einheitlichen (Vermietungs-)Leistung bei der Vermietung von Immobilien durch eine Gemeinde einschließlich der Lieferung von in einer gemeindeeigenen Hackschnitzelheizung produzierten Wärme; Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs aus den Eingangsleistungen zur Errichtung der Hackschnitzelheizung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 4 K 15/17

DRsp Nr. 2018/8753

Vorliegen einer einheitlichen (Vermietungs-)Leistung bei der Vermietung von Immobilien durch eine Gemeinde einschließlich der Lieferung von in einer gemeindeeigenen Hackschnitzelheizung produzierten Wärme; Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs aus den Eingangsleistungen zur Errichtung der Hackschnitzelheizung

Stichwort: Bei der Vermietung von Immobilien durch eine Gemeinde einschließlich der Lieferung von - in einer gemeindeeigenen Hackschnitzelheizung produzierten - Wärme handelt es sich um eine einheitliche (Vermietungs-)Leistung, sodass die Eingangsleistungen für die Errichtung der Heizung insoweit für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet wurden und der Vorsteuerabzug damit gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG ausscheidet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15; AO § 129;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Lieferung von - in einer der Klägerin gehörenden Hackschnitzelheizung produzierter - Wärme und die Vermietung von - der Klägerin gehörenden - Liegenschaften als einheitliche Leistung anzusehen ist, ob diese Leistung infolgedessen gemäß § 4 Nr. 12 UStG insgesamt umsatzsteuerfrei ist und ob aus diesem Grund der Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen zur Errichtung der Hackschnitzelheizung verwehrt ist.