FG Münster - Urteil vom 25.02.2021
5 K 3446/18 U
Normen:
UStG § 12 Abs. 2;

Vorliegen einer ermäßigt zu besteuernde Lieferung; Vorliegen einer dem Regelsteuersatz unterliegenden einheitlichen Leistung besonderer Art

FG Münster, Urteil vom 25.02.2021 - Aktenzeichen 5 K 3446/18 U

DRsp Nr. 2021/5140

Vorliegen einer ermäßigt zu besteuernde Lieferung; Vorliegen einer dem Regelsteuersatz unterliegenden einheitlichen Leistung besonderer Art

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist für das Streitjahr 2013, ob eine ermäßigt zu besteuernde Lieferung oder eine dem Regelsteuersatz unterliegende einheitliche Leistung besonderer Art vorliegt.