Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist für das Streitjahr 2013, ob eine ermäßigt zu besteuernde Lieferung oder eine dem Regelsteuersatz unterliegende einheitliche Leistung besonderer Art vorliegt.
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