FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.05.2018
4 K 47/17
Normen:
UStG § 13b Abs. 7; MwSt-DVO Art. 10; MwSt-DVO Art. 11;
Fundstellen:
EFG 2018, 1500

Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte i.S.d. § 13b Abs. 7 UStG bei Betrieb einer im Inland gelegenen Windkraftanlage von einer Personengesellschaft mit Sitz im Ausland; Bestimmung des Begriffs der (inländischen) Betriebsstätte

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 4 K 47/17

DRsp Nr. 2018/9560

Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte i.S.d. § 13b Abs. 7 UStG bei Betrieb einer im Inland gelegenen Windkraftanlage von einer Personengesellschaft mit Sitz im Ausland; Bestimmung des Begriffs der (inländischen) Betriebsstätte

Stichwort: Eine im Inland belegene Windkraftanlage, die von einer Personengesellschaft mit Sitz im Ausland betrieben wird, ist eine inländische Betriebsstätte i.S.d. § 13b Abs. 7 UStG, wenn die Betriebsführung durch Fremdpersonal erfolgt und die Stromlieferungen aufgrund eines langfristigen Vertrags nur an einen Abnehmer erbracht werden.

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Bescheinigung nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG zu erteilen, dass die Klägerin im Jahr 2017 kein Unternehmer i. S. des § 13b Abs. 7 Satz 1 und 2 UStG ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 13b Abs. 7; MwSt-DVO Art. 10; MwSt-DVO Art. 11;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine ausländische Personengesellschaft, die im Inland eine Windkraftanlage betreibt, als im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmerin i.S. des § 13b Abs. 7 Satz 2 des () anzusehen ist.