Unter Abänderung der Bescheide über Umsatzsteuer 2008 und 2010 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 22. März 2013 wird die Umsatzsteuer des Jahres 2008 auf -1.262,14 € und die Umsatzsteuer des Jahres 2010 auf 3.949,91 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist, ob es sich bei der Umsatzsteuerschuld aus Vorsteuerberichtigungen, aufgrund erfolgreicher Anfechtungen gegenüber Insolvenzgläubigern, um Masseverbindlichkeiten handelt.
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