BFH - Urteil vom 18.12.2008
V R 80/07
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 S. 1, 3; UStG § 15; UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4 S. 1, 2, 3; RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1; RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 27.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 12/07

Vorliegen einer nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung durch ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk; Begründung der Unternehmereigenschaft durch den Betrieb des Blockheizkraftwerks; Kriterien für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

BFH, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen V R 80/07

DRsp Nr. 2009/6762

Vorliegen einer nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung durch ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk; Begründung der Unternehmereigenschaft durch den Betrieb des Blockheizkraftwerks; Kriterien für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung. 2. Eine solche Tätigkeit begründet daher --unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen-- die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist. 3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 S. 1, 3; UStG § 15; UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4 S. 1, 2, 3; RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1; RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2;

Gründe:

I.