Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob an den Kläger gezahlte Vermittlungsprovisionen für den Ankauf von Lebensversicherungen umsatzsteuerfreie Umsätze darstellen.
Der Kläger ist als Investitionsberater mit dem Vertrieb von Finanz- und Anlagekonzepten sowie der Vermögensplanung unternehmerisch tätig.
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