FG München - Urteil vom 04.11.2015
3 K 648/13
Normen:
RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1a; UStG § 4 Nr. 11;

Vorliegen wesentlicher Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit als Grundlage für die Anerkennung der steuerfreien Tätigkeit als Versicherungsvertreter

FG München, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 3 K 648/13

DRsp Nr. 2016/2006

Vorliegen wesentlicher Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit als Grundlage für die Anerkennung der steuerfreien Tätigkeit als Versicherungsvertreter

1. Eine Anerkennung der steuerfreien Tätigkeit als Versicherungsvertreter kommt bei solchen Leistungen nicht in Betracht, bei denen die wesentlichen Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit fehlen. Im Streitfall fehlt es hinsichtlich der streitigen Leistungen an der erforderlichen Vertragsbeziehung zwischen dem Erbringer der Versicherungsdienstleistung und dem jeweils Versicherten.2. Ein Umsatz, der seiner Art nach kein Finanzgeschäft im Sinne des Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis g MwStSystRL ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1a; UStG § 4 Nr. 11;

Gründe

I.

Streitig ist, ob an den Kläger gezahlte Vermittlungsprovisionen für den Ankauf von Lebensversicherungen umsatzsteuerfreie Umsätze darstellen.

Der Kläger ist als Investitionsberater mit dem Vertrieb von Finanz- und Anlagekonzepten sowie der Vermögensplanung unternehmerisch tätig.