Vorsteuer-Pauschbetrag; Reisekosten; Dienstreise; Geschäftsreise; Einsatzwechseltätigkeit; Doppelte Haushaltsführung - Pauschalierter Vorsteuerabzug nach §§ 36 ff. UStDV nur bei
FG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.2000 - Aktenzeichen 5 K 740/98
DRsp Nr. 2001/2338
Vorsteuer-Pauschbetrag; Reisekosten; Dienstreise; Geschäftsreise; Einsatzwechseltätigkeit; Doppelte Haushaltsführung - Pauschalierter Vorsteuerabzug nach §§ 36 ff. UStDV nur bei
1. Die Voraussetzungen für die Gewährung von pauschalierten Vorsteuern richten sich ausschließlich nach Umsatzsteuerrecht.2. Danach werden pauschalierte Vorsteuern nur für Dienst- und Geschäftsreisen gewährt.3. Einsatzwechseltätigkeiten und doppelte Haushaltsführung werden durch die Regelungen der §§ 36 ff. UStDV nicht begünstigt.4. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1GG ist auch unter dem Gesichtspunkt gleicher Wettbewerbsverhältnisse durch die unterschiedliche Behandlung von Dienst- und Geschäftsreisen bzw. Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen oder doppelte Haushaltsführung nicht gegeben.