I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war im Streitjahr 1997 bei einem Werbeunternehmen nichtselbständig tätig. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung machte sie bei den hieraus erzielten Einkünften Werbungskosten für Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an 230 Tagen geltend.
Im März 1997 erwarb die Klägerin einen neuen PKW zum Nettopreis von 47 826,08 DM zuzüglich 7 173,92 DM Umsatzsteuer.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|