FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.11.1999
2 K 338/97
Fundstellen:
EFG 2000, 195

Vorsteuerabzug: Anforderungen an eine Rechnung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1999 - Aktenzeichen 2 K 338/97

DRsp Nr. 2001/2594

Vorsteuerabzug: Anforderungen an eine Rechnung

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung liegt nicht vor, wenn ein Geschäftsschreiben über eine Abrechnung von Lieferungen zwar eine persönliche Anrede, jedoch weder ein Datum noch eine Unterschrift enthält.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin Unternehmerin war oder ob sie nur als "Strohmann" für ihren Vater aufgetreten ist, so dass die Umsätze diesem zuzurechnen sind.

Die am 6. März 1972 geborene Klägerin hat mit Bescheid vom 11. Januar 1994 von der Stadt ... mit Bescheid vom 19. Januar 1994 von der Stadt ... jeweils die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle erhalten. Die für den Betrieb dieser Spielhallen erforderlichen Räume einschließlich der jeweiligen Gaststätte hat der Vater der Klägerin ... mit Verträgen vom 20. und 22. Dezember 1993 gemietet bzw. gepachtet. Mit jeweiligem "Untermietvertrag" vom 1. Januar 1994 zwischen der Klägerin und ihrem Vater wurde vereinbart, dass die Klägerin in den jeweiligen Pachtvertrag vom 1. Januar 1994 an mit allen Rechten und Pflichten eintritt. Die Pachtzahlungen wurden vom Geschäftskonto des Vaters bei der Kreissparkasse ... überwiesen, über das der Klägerin Bankvollmacht eingeräumt war.