FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 07.12.2020
1 K 2427/19
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Vorsteuerabzug aus den Kosten der Herstellung und des Betriebs einer kommunalen Mehrzweckhalle

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 07.12.2020 - Aktenzeichen 1 K 2427/19

DRsp Nr. 2021/2091

Vorsteuerabzug aus den Kosten der Herstellung und des Betriebs einer kommunalen Mehrzweckhalle

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus den Kosten der für die Herstellung und des Betriebs einer kommunalen Mehrzweckhalle und eines öffentlichen Parkplatzes in den Kalenderjahren 2009 bis 2011 (Streitjahre).

1. Die Klägerin ist eine Gemeinde, die etwa xxx Kilometer südöstlich der Kreisstadt B liegt mit den . In den Ortsteilen C, D, E und F leben insgesamt 5.253 Einwohner (Stand 30. Oktober 2020). Die Klägerin tätigte in den Streitjahren Umsätze in den Bereichen Eigenjagdpacht, Grundbuchamt, Freizeitwellenbad, Wasserversorgungsbetrieb sowie den Betrieb zweier Hallen, der Halle 2 und der Halle 1.