FG Nürnberg - Urteil vom 23.02.2021
2 K 826/20
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1-2; MwStSystRL Art. 168;

Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Dachreparatur eines Steuerpflichtigen hinsichtlich Nutzung der Leistungen zu weniger als 10 % für sein Unternehmen

FG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2021 - Aktenzeichen 2 K 826/20

DRsp Nr. 2021/12634

Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Dachreparatur eines Steuerpflichtigen hinsichtlich Nutzung der Leistungen zu weniger als 10 % für sein Unternehmen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1-2; MwStSystRL Art. 168;

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Dachreparatur.