FG Bremen - Urteil vom 13.08.2001
101090K 5
Normen:
UStG § 14 Abs. 5; UStG § 15 Abs. 1;

Vorsteuerabzug aus einer Gutschrift

FG Bremen, Urteil vom 13.08.2001 - Aktenzeichen 101090K 5

DRsp Nr. 2009/22885

Vorsteuerabzug aus einer Gutschrift

1. Wird ein Kfz an einen Leasinggeber veräußert, der es an einen Leasingnehmer verleast, steht dem Verkäufer der Vorsteuerabzug aus einer von ihm dem Leasingnehmer mit dem Ziel der Anbahnung von Kaufvertrag und Leasingvertrag erteilten Gutschrift über einen Preisnachlass nicht zu. 2. Dem Verkäufer eines Fahrzeuges, der dieses an einen Leasinggeber veräußert, steht aus einer Gutschrift über einen Preisnachlass an den Leasingnehmer kein Vorsteuerabzug zu.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 5; UStG § 15 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin den Vorsteuerabzug aus einer Gutschrift geltend machen kann, die sie einem Leasingnehmer für das dem Leasinggeber veräußerte Kraftfahrzeug erteilt hat.