FG Hamburg - Beschluss vom 12.04.2018
2 V 10/18
Normen:
UStG § 15 Abs. 1a S. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 -4 und Nr. 7;

Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über den Ankauf eines Pkw Lamborghini Aventador durch Zuordnung zum unternehmerischen Bereich i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung; Erfordernis der Nutzung eines Luxussportwagens durch den Geschäftsführer zur Akquise

FG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2018 - Aktenzeichen 2 V 10/18

DRsp Nr. 2018/8663

Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über den Ankauf eines Pkw Lamborghini Aventador durch Zuordnung zum unternehmerischen Bereich i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung; Erfordernis der Nutzung eines Luxussportwagens durch den Geschäftsführer zur Akquise

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1a S. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 -4 und Nr. 7;

Gründe

I.

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über den Ankauf eines PKW Lamborghini Aventador.

Die Antragstellerin betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Am 30. November 2016 erwarb sie einen gebrauchten Lamborghini Aventator LP 700-4 (Kilometerstand 18.700) zum Kaufpreis von 250.819,33 €. Die hierauf entfallende Umsatzsteuer von 47.655,67 € machte sie mit ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für November 2016, den Streitmonat, als Vorsteuer geltend. Das Fahrzeug wurde vollständig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet; die vertragsgemäße Privatnutzung durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer A wurde nach der 1 % Methode berechnet und lohnversteuert.