Der Kläger betrieb im Streitjahr 1998 ebenso wie in den Vorjahren ein Transportunternehmen. Er beabsichtigte, einen landwirtschaftlichen Betrieb aufzunehmen und begann im Streitjahr mit Baumaßnahmen an Stall und Scheune; außerdem schaffte er Vieh an. Im Streitjahr 1998 wurde dem Kläger hierfür Umsatzsteuer (USt) in Höhe von 9.250,82 DM in Rechnung gestellt.
Am 07. Mai 1999 stellte der Kläger beim Beklagten (dem Finanzamt - FA-) den Antrag zur Regelbesteuerung gemäß § 24 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
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