FG Saarland - Urteil vom 26.03.2003
1 K 142/01
Normen:
UStG § 15 ;

Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer nicht eingetragenen GmbH; Umsatzsteuer 1995 und 1996

FG Saarland, Urteil vom 26.03.2003 - Aktenzeichen 1 K 142/01

DRsp Nr. 2003/8494

Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer nicht eingetragenen GmbH; Umsatzsteuer 1995 und 1996

Der Vorsteuerabzug scheitert, soweit als Rechnungsaussteller eine GmbH auftritt, die weder einen Sitz aufweist noch zur Eintragung ins Handelsregister gelangt ist.

Normenkette:

UStG § 15 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Gesellschafter-Geschäftsführer der A GmbH - künftig: GmbH- Gegenstand dieses Unternehmens ist die Ausführung sämtlicher Raumausstattungsarbeiten. Der Kläger unterhielt in den Streitjahren überdies eine Einzelfirma für Bodenschutz und -beschichtung. Zwischen dem Antragsteller und der GmbH besteht umsatzsteuerlich Organschaft.

Für die Streitjahre 1995 und 1996 folgte der Beklagte den eingereichten Umsatzsteuererklärungen.