Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Scheinfirmen unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 28.06.2007 Rs. C-73/06 Planzer
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 6 K 1713/06
DRsp Nr. 2008/4606
Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Scheinfirmen unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 28.06.2007 Rs. C-73/06 Planzer
1. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von sog. Scheinfirmen ist bereits deshalb zu versagen, weil diese die Voraussetzungen des EuGH-Urteils vom 28.06.2007 Rs. C-73/06 Planzer, wonach der behauptete Sitz der wirtschaftlichen Realität entsprechen muss, nicht erfüllen.2. Das bloße Ausstellen von Rechnungen für tatsächlich nicht vom Rechnungsaussteller gelieferte Waren stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar.