1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Streitig ist die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006.
Der Antragsteller ist als Vermieter und Gastronom unternehmerisch tätig.
Im Rahmen einer für die Jahre 2004 bis 2006 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung traf das Finanzamt (FA) unter anderem folgende Feststellungen:
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