FG München - Urteil vom 07.03.2007
14 K 4111/04
Normen:
UStG § 14 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ;

Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

FG München, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen 14 K 4111/04

DRsp Nr. 2007/22106

Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, wenn zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer keine Identität besteht.

Normenkette:

UStG § 14 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Anerkennung von Vorsteuerbeträgen.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend GmbH). Gegenstand ihres Unternehmens ist Holz- und Bautenschutz.

Für das Streitjahr erfolgte die Festsetzung der Umsatzsteuer zunächst entsprechend der abgegebenen Steuererklärungen.