Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) dem Kläger den Vorsteuerabzug aus im Zusammenhang mit einer Grundstückssanierung stehenden Leistungen versagt hat.
Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts ... vom ...08.1996 zum Konkursverwalter über das Vermögen der X-GmbH (im Folgenden: X) bestellt.
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