Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15 UStG)
BFH, vom 08.10.1992 - Aktenzeichen V R 92/87
DRsp Nr. 1997/8816
Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15UStG)
»Der Wohnungsinhaber (Mitgemeinschafter) kann Vorsteuerbeträge aufgrund der der Bauherrengemeinschaft erteilten Rechnungen nicht (anteilig) geltend machen, weil diese Gemeinschaft als Auftraggeberin der erbrachten Bauleistungen Leistungsempfängerin und Rechnungsadressatin war. Die Rechnung ging auch nicht an ihn und die anderen Mitgemeinschafter als bloße "Sammelrechnung" über ein Bündel von Einzelaufträgen der Gemeinschafter. «