BFH vom 22.11.1994
V B 73/94

Vorsteuerabzug bei Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter

BFH, vom 22.11.1994 - Aktenzeichen V B 73/94

DRsp Nr. 1997/8457

Vorsteuerabzug bei Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter

Die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer für Leistungen in Zusammenhang mit der Beteiligung von atypisch stillen Gesellschaftern an einer GmbH ist bei dieser nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Für die Praxis:

Die (Ausgangs-)Leistung der GmbH besteht in der Einräumung von Gesellschaftsrechten, die nach § 4 Nr. 8 f UStG steuerfrei ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Die atypisch stille Gesellschaft ist im übrigen umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil es sich um eine Innengesellschaft handelt (R 16 Abs. 3 UStR).