Die (Ausgangs-)Leistung der GmbH besteht in der Einräumung von Gesellschaftsrechten, die nach § 4 Nr. 8 f UStG steuerfrei ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Die atypisch stille Gesellschaft ist im übrigen umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil es sich um eine Innengesellschaft handelt (R 16 Abs. 3
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|