I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionskläger (Kläger) steuerte in den Streitjahren (1991 bis 1993) von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) aus drei sog. Domizilgesellschaften mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein). Er ließ nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) durch diese Gesellschaften (R-Anstalt, F-Trust und I-AG) u.a. Grundstücke erwerben, Gebäude errichten und Grundstücke gewerblich vermieten. Im eigenen Namen beteiligte sich der Kläger nicht am Geschäftsverkehr.
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